Ausbildung

Wie komme ich zum Flugschein?

a) Mitgliedschaft im Augsburger Verein für Segelflug e.V.

Um in den Genuß der Ausbildung im Verein zu kommen muß man zuerst einmal Mitglied werden. Die Ausbildung im Verein ist zwar etwas zeit intensiver, was nicht unbedingt ein Nachteil sein muß. So ist der Freizeitwert, die Geselligkeit und Teamgeist als auch die Möglichkeit zur Erweiterung von praktischen Handfertigkeiten nicht zu verachten.

Zur Aufnahme in unserem Verein genügt ein schriftlicher, formloser Antrag. Die Aufnahme erfolgt zunächst zeitlich befristet auf maximal ein Jahr und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie können in dieser Zeit prüfen, ob Segelfliegen tatsächlich der richtige Sport für Sie ist.

b) Die Ausbildung

Die Ausbildung umfaßt die praktische Flugausbildung und einem theoretischen Unterricht. Sie schließt, ähnlich wie beim Führerschein fürs Auto, mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Mit deren Bestehen erhalten Sie den Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer. Im Normalfall beginnen Sie mit der praktischen, d.h. als fliegerischen Ausbildung. Während dessen wird praxisbegleitender Unterricht gegeben, welcher dann im Winter vertieft bzw. abgeschlossen wird. Geflogen wird am Anfang mit einer ASK21, einem Kunststoffdoppelsitzer, und natürlich einem Fluglehrer. Teilweise setzen wir auch Motorsegler zur Segelflugausbildung ein.

Die Flugausbildung wird in drei Abschnitte eingeteilt:

  1. Ausbildungsabschnitt: Sie werden mit dem Flugzeug in Begleitung des Fluglehrers vertraut gemacht und erlangen die Alleinflugreife. Dabei werden die Bedienung, Flüge in der Platzumgebung, intensives Üben von Start und Landung, Verhalten auf dem Flugplatz, der Umgebung und in der Luft die Hauptbestandteile sein.
  2. Ausbildungsabschnitt: Vertiefung der im 1. Ausbildungsabschnitt erlernten Fähigkeiten mit und ohne Fluglehrer und Umschulung auf ein einsitziges Muster.
  3. Ausbildungsabschnitt: Erlernen der praktischen Flugnavigation bei Überlandflügen, Landungen auf anderen Flugplätzen und Vorbereitung auf die praktische Prüfung.

Wann der 1. Alleinflug, d.h. der erste Meilenstein einer jeden Flugausbildung, stattfindet, hängt von Ihrer Beteiligung am Flugbetrieb und auch von Ihrer Auffassungsgabe ab. Normalerweise erreichen unsere Flugschüler im Laufe einer Flugsaison dieses Ziel.

Nach den ersten Alleinflügen auf dem Doppelsitzer erfolgt die Umschulung auf einen unserer einsitzigen Segelflugzeuge. In der Zeit zwischen dem 1. Alleinflug und dem Ablegen der Prüfung sind Sie weiterhin Flugschüler, d.h. alle Ihre Flüge müssen unter Aufsicht eines Fluglehrers erfolgen. Der Vorteil im Verein: Die praktische Flugausbildung ist, abgesehen von den normalen Start- und Fluggebühren, kostenlos.

Für Sie als eventuell beginnenden Segelflieger ist wichtig, dass Sie sich über den relativ hohen Zeiteinsatz, den nicht nur die Ausbildung bis zum Flugschein, sondern auch das Fliegen nach Scheinerhalt, im Klaren sind.

Die regelmäßige Beteiligung am Flugbetrieb ist, nicht nur für ein schnelles Vorankommen während der Ausbildung, sondern auch zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes, mit z.B. verschiedenen Bodendiensten, sehr wichtig.

c) Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der Ausbildung
  1. Voraussetzungen
    1. Körperliche Tauglichkeit, festgestellt über medizinischen Sachverständigen sowie Augenarzt und HNO-Arzt.
    2. Mindestalter für Schulungsbeginn: 14 Jahre mit Einverständniserklärung der Eltern.
    3. Auszug aus dem Verkehrsregister beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg und ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O)
    4. Minestalter für Scheinerwerb: 16 Jahre.
  2. Praktische Ausbildung
    1. Mindstens 25 Std, davon 15 Std Alleinflug, darin enthalten je 60 Starts und Landungen, davon je 20 Alleinstarts/Landungen.
    2. 3 Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mind. einem weiteren Flugplatz.
    3. mindestens eine Außenlandung mit Fluglehrer.
    4. Durchführung eines 50 km Überlandfluges im Alleinflug bzw. 100 km mit Fluglehrer,
      eine praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeuges in bessonderen Flugzuständen.
    5. Praktische Prüfungsflüge nach Bestehen der Theorieprüfung mit einem Prüfer des Luftamtes Süd/Regierung von Oberbayern.
  3. Theoretische Ausbildung
    1. Theoretische Ausbildung in 8 Fächern (Luftrecht, Navigation, Meteorlogie, Aerodynamik, Technik, Verhalten in bes. Fällen, Menschliches Leistungsvermögen, Flugfunk) in mindestens 6o Unterrichtsstunden. Der Unterricht erfolgt praxisbegleitend und in Wochenendkursen in den Wintermonaten.
    2. Lehrgang über Sofortmaßnahmen am Unfallort.
    3. Teorieprüfung schriftlich in allen Fächern gesamt oder in Teilen beim Luftamt Süd/Regierung von Oberbayern, Flugfunk zusätzlich praktisch.
    4. Die gesamte Ausbildung muss in maximal 4 Jahren
      abgeschlossen sein.

Vereinsintern erwarten wir von jedem aktiven Mitglied den Erwerb des Windenfahresscheins innerhalb von 2 Jahren nach Scheinerwerb. Die Ausbildung dazu übernehmen erfahrene Windenfahrer.

© 2004 Augsburger Verein für Segelflug e.V. (Angaben Gemäß §6 TDG)