Der PPL(A) nach Part FCL (Privat Pilot License) ist international gültig und die Basis für weitere Berechtigungen, wie z.B. Instrumentenflugberechtigung oder Fluglehrer-Berechtigung. Wer plant später auch gewerbliche Lizenzen zu erwerben benötigt als Basis dafür auch den PPL(A).
Der LAPL(A) (Light Aircraft Pilot License Aircraft) ist eine rein europäische Lizenz und gilt nur innerhalb Europas in den Mitgliedsländern der EASA. Wer also später auch mal außerhalb Europas fliegen will, z.B. USA, Kanada, Marokko, Südafrika, etc. benötigt die international gültige Lizenz PPL(A). Der LAPL(A) kann später beliebig um weitere Lizenzen erweitert und ergänzt werden, z.B. zum PPL(A). Jedoch ist für dem LAPL(A) keine Instrumentenflugberechtigung möglich.
Der einzige Vorteil des LAPL(A) gegenüber des PPL(A) sind die geringeren Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit.